Die Inhalte dieser Site werden nur mit eingeschaltetem JavaScript optimal angezeigt.

Kopfnavigation

Das passende Grabmal

Grabmalvielfalt

Weitere Überlegungen

Mensch & Umwelt

Grabmalpflege

Grabmal entfernen

Rechtliches


7. Rechtliches

Es gibt verschiedene Pflichten, die Sie an einer Grabstelle erfüllen müssen. Daneben haben Sie auch einige Rechte. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln zum Grabmal.
Sollten Sie die rechtliche Sicht etwas genauer nehmen wollen, dann besuchen Sie einfach   "Das kleine Rechtsportal"

  • Instandhaltung

    Die Grabmale und dazugehörige bauliche Anlagen sind vom Grabmalbesitzer in würdigem Zustand zu halten. Auch für die Verkehrssicherheit des Grabes und der sonstigen baulichen Anlagen ist der Grabbesitzer verantwortlich. Für die Verkehrssicherheit im Friedhof ist jedoch der Träger zuständig.

  • Haftung

    Mängel sollten Sie unbedingt durch zugelassenes Fachpersonal schnellstmöglich beseitigen lassen. Ansonsten sind Sie haftbar. Zeigen Sie also solche Schäden möglichst umgehend der entsprechenden Stelle an. Der Friedhofsbetreiber hat in der Regel keine besondere Obhuts- und Überwachungspflicht. Er haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder (grobe) Fahrlässigkeit der Friedhofsmitarbeiter verursacht werden.

  • Standsicherheit

    Falls Sie bemerken, dass das Grabmal nicht mehr standsicher ist, sollten Sie unverzüglich handeln. Denn Sie haften für Schäden, falls solche durch Umstürzen des Grabmals oder Abstürzen von Teilen verursacht werden. In welchen Abständen Sie die Standfestigkeit überprüfen sollten, kann in der Friedhofssatzung nachgesehen werden. Es gibt zwei Arten dieser Überprüfung: 1) Standfestigkeitsprüfung von Hand ("Rüttelprobe"): Die Standfestigkeit der Grabmale wird jährlich von der Friedhofsverwaltung durch Druckprüfung per Hand überprüft. 2) Standfestigkeitsprüfung: Hierzu gibt es eine Richtlinie, nach der Grabmale errichtet und geprüft werden. Die Prüfung wird nur von Fachkundigen durchgeführt.

  • Garantie

    In der Regel wird eine Garantie von fünf Jahren auf die Standsicherheit gewährt. Sie kann aber auch zehn Jahre bestehen. Fragen Sie den Steinmetzen Ihrer Wahl, ob er auch eine schriftliche Garantie für das Grabmal ausgibt.

  • Preisauszeichnung

    Für Grabmale gilt die Preisauszeichnungspflicht laut  Preisangabenverordnung. (Auszug):

      (1) Waren, die in Schaufenstern, Schaukästen, innerhalb oder außerhalb des Verkaufsraumes auf Verkaufsständen oder in sonstiger Weise sichtbar ausgestellt werden, und Waren, die vom Verbraucher unmittelbar entnommen werden können, sind durch Preisschilder oder Beschriftung der Ware auszuzeichnen.
      (2) Waren, die nicht unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 im Verkaufsraum zum Verkauf bereitgehalten werden, sind entweder nach Absatz 1 auszuzeichnen oder dadurch, dass die Behältnisse oder Regale, in denen sich die Waren befinden, beschriftet werden oder dass Preisverzeichnisse angebracht oder zur Einsichtnahme aufgelegt werden.
      (3) Waren, die nach Musterbüchern angeboten werden, sind dadurch auszuzeichnen, dass die Preise für die Verkaufseinheit auf den Mustern oder damit verbundenen Preisschildern oder Preisverzeichnissen angegeben werden.
      (4) Waren, die nach Katalogen oder Warenlisten oder auf Bildschirmen angeboten werden, sind dadurch auszuzeichnen, dass die Preise unmittelbar bei den Abbildungen oder Beschreibungen der Waren oder in mit den Katalogen oder Warenlisten im Zusammenhang stehenden Preisverzeichnissen angegeben werden.

⊕ Startseite