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6. Entfernen von Grabmalen
Was nach Ablauf des Nutzungsrechts mit einem Grabmal geschieht, ist in den Friedhofssatzungen verankert.
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Friedhofssatzung
Sehen Sie in der Friedhofssatzung nach, was diese nach Ablauf des Nutzungsrechtes für die Grabmale vorsieht. Es kann sein, dass die Entfernung des Grabmals vom Friedhofsträger vorgenommen wird; damit geht es in den Besitz des Trägers über. Denn mittlerweile rechnen Friedhöfe öfter die Kosten für das Abräumen des Grabes in die Nutzungsgebühr ein. In jedem Fall ist vor der Entfernung die Stadt zu verständigen.
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Materialverwendung
Alte Grabmale werden nach ihrer Abräumung meist zu Wegebaumaterial wiederverwertet. Wenn die Schriftzüge unkenntlich bzw. nicht sichtbar verwendet werden, können die Steine aber z. B. auch für Trockenmauern oder Gartenteiche verwendet werden. Wichtig ist bei einer solchen Zweitverwendung nur der respektvolle Umgang mit dem Stein. Es ist übrigens nicht verboten, den Stein im eigenen Garten aufzustellen.
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